Schmerztherapie bei Tumor-Leiden
Tumorleiden,
Opiatanalgesie,
Opiattherapiebeim
Tumorpatient
Vorwort: Wir stehen mit keiner pharmazeutischen Firma in vertraglicher Beziehung, auch gibt es keinerlei Gründe für Gefälligkeiten (weil z.B. ein Arzneimittel früher gegen Entgelt klinisch geprüft wurde). Die Nennung von Präparaten, die mit ® gekennzeichnet sind, erfolgt also nicht in Werbeabsicht, sondern weil selbst bei Ärzten oft der Handelsname bekannter als der jeweilige Wirkstoff ist. Daß auch noch andere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auf dem Markt sind, ergibt sich aus dem Zusatz "z.B.". Sollte sich eine Firma benachteiligt fühlen, weil ihr Mittel nicht erwähnt wird, so fügen wir dieses auf Wunsch gerne ein, E-Mail reicht aus!
Krebserkrankung en gehen häufig mit starken Schmerzen einher. Ein Krebsschmerz kann durch das Tu morwachstum entstehen, oder aber auch infolge der Therapie (z.B. Bestrahlung). Nicht selten kommt dann noch eine Infektion ( = Eindringen von Mikroorganismen wie z.B. Bakterien oder Viren) hinzu, als Folge der geschwächten Immunabwehr.
Als Tumor wird eine umschriebene
Schwellung (Geschwulst) bezeichnet.
Man unterscheidet:
1.
Neoplastischer Tumor
Diese "umschriebene Schwellung" entsteht durch Gewebsneubildung, entweder in
benigner (=
gutartiger) oder maligner
(= bösartiger)
Form. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß es noch eine "Mittelform"
gibt, den semimalignen Tumor.
2.
Entzündlicher Tumor
Diese Schwellung beruht auf einer entzündungsbedingten Exsudation
(= "Ausschwitzung" bestimmter
Anteile des Blutes) und zellulärer
Infiltration (= örtlich begrenztes Eindringen regulären, krankhaften oder fremdartigen
Zellen).
3. Tumor infolge Abszeß (= abgekapselte Eiteransammlung), Erguß (= Flüssigkeitsansammlung in Körperhöhlen) oder Ödem (= krankhafte Flüssigkeitsansammlung im Gewebe).
Die Tumor-Arten nach 2 und 3 bereiten in der Regel keine Schmerzprobleme, da sie meist einer kausalen (= auf die Ursache gerichteten) Beha ndlung zugänglich sind. Gleiches gilt für die Mehrzahl der benignen (= gutartigen) und einigen maligne (= bösartigen) neoplastischen Tumor en.
Wenn ein Tumor nicht herausoperiert werden kann, oder in der malignen (= bösartigen) Form bereits Metastasen (= Tochtergeschwülste) gebildet hat, kann dies mit heftigen Schmerzen einhergehen, so daß dann bei dem betroffenen Tumorpatient eine gezielte Schmerztherapie notwendig wird.
Ein tumor bedingter Schmerz kann durch das Tumor -Wachstum entstehen, oder aber auch infolge der Thera pie (z.B. Bestrahlung). Nicht selten kommt dann noch eine Infektion ( = Eindringen von Mikroorganismen wie z.B. Bakterien oder Viren) hinzu, als Folge der geschwächten Immunabwehr.
Obwohl wirksame Methoden
der Schmerztherapie bekannt und zumindest in den Industrieländern
verfügbar sind, werden leider viele Patienten mit einem Tumorleiden aus
Unkenntnis, Furcht vor Suchtentstehung und restriktiver Gesetzgebung nicht
ausreichend analgetisch therapiert.
Bei richtiger Anwendung Möglichkeiten im Rahmen der speziellen
Schmerztherapie beträgt die Erfolgsquote bei einem
tumor
bedingten
Sch
merz 90% (Strumpf 1993).
Schmerztherapie und dadurch erzielte Schmerzfreiheit ist jedoch bei
Tumorleiden bzw. Tumorpatient
en einer der wichtigsten Faktoren zur
Erhaltung von Lebensqualität und eine zumeist notwendige Ergänzung kausaler (= ursächlicher)
Therapiemöglichkeiten. Wichtig ist, daß zur Thera
pie bei einem schmerzhaften Tumorleiden
alle diese Methoden in ein umfassendes
Behandlungskonzept eingebunden sind, das das körperliche, seelische und
soziale Wohlbefinden soweit wie irgend möglich fördert.
Als Leitlinie zur
Schmerztherapie
bei Tumor-Leiden und grobe Orientierung, die jedoch unbedingt den
Erfordernissen des einzelnen Tumorpatient
en angepaßt werden muß, kann ein Stufenschema wie das von der
Weltgesundheitsorganisation publizierte, dienen (Klaschik 1990, Zech et al.
1988), das wir in nachstehender Tabelle nach unseren Erfahrungen abwandeln.
Tabelle: Stufenschema zur Schmerztherapie bei Tumor (Tumorleiden)
|
A.
Kurative Schmerztherapie
(eine auf Heilung ausgerichtete
Therap
ie)
bei Den Erfordernissen des
Patienten angepaßt können bei Tumor -Leiden C. Alternative
palliative Verfahren bei einem Tumor: |
Grundzüge der medikamentösen Schmerztherapie bei Tumor-Leiden:
Nicht jeder
Schmerz,
unter dem ein Tumorpatient leidet, ist ein Tumor -
Schmerz, also durch
den Tumor selbst verursacht. Die meisten
Tumorpatient
en haben
gleichzeitig mehrere Schmerzursachen, von denen der
Schmerztherapeut
eine möglichst zutreffende Vorstellung haben sollte.
Vor allem
myofasciale Schmerzen
(= Sch
merz der von
Muskeln oder deren
Bindegewebsumhüllung ausgeht), die durch lange Bettlägerigkeit und Verspannungen begünstigt werden,
treten häufig auf und können mit einfachen Mitteln (Lagerung, Mobilisation,
Massage, örtlichen Betäubungen, Mittel zur
Muskel
entspannung, einfache
Schmerzmittel)
behandelt werden, ohne daß z.B. eine Erhöhung der bereits gegebenen Opiat
dosis (= Menge
an opiumhaltigen Schmerzmitteln)
wegen "stärkerer Schmer
zen" erforderlich ist.
Eine Schmerzmittelgabe auf Dauer sollte grundsätzlich nach festem Zeitschema
erfolgen, entsprechend der Wirkdauer der Substanzen.
Zur Bekämpfung unregelmäßiger und eher selten auftretender
Durchbruchschmerzen
(=
Schmerzspitzen)
kann zur Basismedikation
(= Grundverordnung) bei Bedarf ein
weiteres Schmerzmittel gegeben werden.
Bei bereits auf retardiertes orales Morphin (= morphiumhaltige Tabletten mit verzögerter Abgabe)
eingestellten Tumorpatient
en kommt dafür die schneller
resorbierbare (= im
Darm
aufnehmbare) wäßrige Morphin-Lösung
in Betracht, die von jedem Apotheker hergestellt werden kann.
Ist der Tumorpatient auf Buprenorphin mit dem Schmerzpflaster (Transtec®)
eingestellt, so kann bei einem
Durchbruchschmerz
(=
Schmerzspitze)
zusätzlich die schnell resorbierbare
(= Aufnahme in den Körper) sublinguale
(= unter der Zunge verabreichte) Form
(z.B. Temgesic®) gegeben werden.
Wird die Basis- Schmerztherapie mit dem
Schmerzpflaster Durogesic® (Fentanyl)
durchgeführt, so können Durchbruchschmerzen
(= Schmerzspitzen) mit ACTIQ® abgefangen werden, diese Fentanyl-Darreichungsform wird mit
Hilfe eines speziellen Applikators über die Wangenschleimhaut inkorporiert
(= in den
Körper/Organismus eingebracht).
Eine Kombination von
Opioide
n sollte wegen des Agonisten/Antagonisten-Problems
(= teilweise gegenseitige
Wirkungsaufhebung) unterbleiben.
Die Gabe von sog.
Ko-Analgetika (=
Mittel die Schmerzmittel in ihrer Wirkung unterstützen)
kann bei einem Tumor leiden bzw. bei Tumorpatien
t
en auf allen Therapiestufen nützlich sein, ihre Indikationen
(= Anzeigen)
sind davon eher unabhängig.
Kortikoide (=
mit Cortison verwandte Substanzen)
sind nützlich bei entzündlicher Schwellung, Hirndruck und auch, als erwünschte
Nebenwirkung, zur Appetitanregung.
Psychopharmaka (=
Mittel zur Therap
ie
der Psyche), insbesondere
Neuroleptika und
Antidepressiva, können den psychischen Zustand des Patienten mit einem
Tumorleiden stabilisieren helfen und eventuell Schmerzmittel einsparen. Ihre
Verwendung sollte sorgsam bedacht werden, weil sie die Entscheidungsfähigkeit
und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der Krankheit stark beeinträchtigen
können. Sie sollten keinesfalls als Ersatz für menschliche Zuwendung mißbraucht
werden.
Biphosphonate, z.B. Ostac®, können infiltratives Wachstum von
Knochen
metastasen hemmen und dadurch ein schmerzhaftes Tumorleiden lindern.
Eine Zusatzmedikation
(= zusätzliche Mittel) zur Vermeidung von Nebenwirkungen der Thera
pie, wie z.B. Abführmittel, Antiemetika
(= Mittel gegen
Übelkeit), Ulkusprophylaxe (= Mittel zur Verhinderung eines Ma
gen/Dar
m-Geschwürs),
ist regelmäßig erforderlich.
Komponenten der
stufenweisen Schmerztherapie bei einem Tumor:
Periphere
Analgetika
(= Schmerzmittel die vorwiegend am Ort der Schmerzentstehung wirken)
sind besonders bei
Knochenschmerzen
und
Muskelschmerzen angezeigt und können bei Tumorpatient
en auch in fortgeschrittenen
Krankheitsstadien wirksam sein.
Zentral wirksame Analgetika
(= Schmerzmittel die im Rücken
mark / Gehirn wirken)
ohne BTM-
(= Betäubungsmittelgesetz-)
Rezeptpflicht
(= nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallend)
können bei einem Tumor-Leiden ausreichend wirksam sein; Abführmittel sind bei
ständiger Codein-Einnahme regelmäßig notwendig.
Mit dem Übergang auf die systemische orale
Opiattherapie
(= opiumhaltige Tabletten, Tropfen, Pflaster, die auf das Nervensystem wirken) sollte gerade bei einem Tumor -Leiden nicht zu lange gezögert werden.
Sie gilt heute als bewährte Standardmethode nicht nur für präfinale
(= vor dem Tod stehende),
sondern vor allem auch für ambulante Tumorpatient
en mit schweren
Schmerzen (Zenz
1990, Strumpf 1993) und kann sehr zur Erhaltung einer zufriedenstellenden
Lebensqualität beitragen.
Leider führen
Opioide häufiger zu einer Darmträgheit bis hin zu einer
Darmverstopfung, so daß zusätzlich Laxanzien
(= Abführmittel) verordnet werden müssen. Mittlerweile gibt es eine fixe Kombination
eines
Opioid
s (Oxycodon) mit dem retardierten
Opioid-Antagonisten Naloxon (Targin®), die einer opioidinduzierten Verstopfung
der Darmtätigkeit vorbeugt bzw. entgegenwirkt.
Atemdepression (=
Abflachung der Atemzüge und damit behinderte Sauerstoffaufnahme und
Kohlendioxidabgabe) als Nebenwirkung
spielt bei einer Opiattherapie meist keine Rolle, da der Schmerzreiz sozusagen
antagonistisch (=
entgegen) wirkt.
Gefährlich kann es allerdings werden , wenn zur Schmerztherapie bei einem Tumor
-Leiden zusätzlich eine
Nervenblockade mit
einem örtlichen Betäubungsmittel durchgeführt wird. Der Wegfall des
Schmerzreizes führt prompt zu einer Atemdepression, die u.U. den Einsatz von
Naloxon (Narcanti®) notwendig macht.
Bei einer Opiattherapie sollten auch
Synergismen (=
gegenseitig unterstützende, verstärkende Wirkungen)
bei gleichzeitiger Einnahme von z.B. Benzodiazepinen bedacht werden. Die übrigen
Nebenwirkungen sind nach heutiger Erfahrung auch bei Tumorpatient
en erstaunlich gering. Durch die Einnahme
in festen Zeitintervallen kann auch bei Patienten mit einem Tumorleiden eine
Abhängigkeit vermieden werden, sie tritt bei Tumorpatient
en, die z.B. Morphin ausschließlich zur
Analgesie
(= Schmerzbekämpfung)
einnehmen, nur selten auf. Die entstehende Miosis
(= Engstellung der Pupille)
stört meist wenig.
Daß die Befürchtung, durch eine Opiattherapie süchtig zu werden, nur selten
auftritt, bedarf näherer Erläuterung bei Patienten und Ärzten. Die erforderliche
Dosis liegt meist zwischen 30 und 100mg pro Tag für orales
(= durch den
Mund
eingenommenes) Morphin, jedoch mit
erheblichen individuellen Unterschieden. Selten benötigen einzelne Patienten
weit höhere Dosen, z.B. 500 mg Morphin pro Tag und mehr. Eine Notwendigkeit zur
Dosiserhöhung durch Adaptation
(= Anpassung des Organismus an veränderte Bedingungen)
oder Toleranzentwicklung
(= zunehmender Wirkungsverlust)
soll selten (Zenz 1990), manchmal sollen sogar Dosisreduktionen möglich
sein.
In einer Studie von Liverani et al. (1990) war hingegen eine Verdopplung
der Dosis während der Schmerztherapie vor allem bei Patienten mit einem
Tumor-Leiden erforderlich.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
Wer zahlt eine
erforderliche, stationäre Rehabilitationsbehandlung bzw. Tumorschmerztherapie?
(Originaltext der Bundesregierung): "Die Krankenversicherung finanziert
Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Kran
kheit zu erkennen, zu
heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern, sofern die
Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie ist auch
zuständig, wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder
Pflegebedürftigkeit vorzubeugen".
Hinzu kommt seit dem
1.4.2007, daß alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung jetzt sogar selbst
aussuchenkönnen.
Die Rentenversicherungen sind demnach nur dann zuständig, wenn die "Behandlungen
der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Wiedereingliederung ins
Berufsleben dienen". Wenn also Ihre Rentenversicherung in diesem Sinne
laut Bescheid keinen Handlungsbedarf sieht, dann ist Ihre Krankenkasse für die
Kostenübernahme der stationären Rehabilitation zuständig. - Die Originaltexte
finden Sie hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st
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ein Arzt zu konsultieren! Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
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>19.03.2008</> kusb&
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(http://www.stressbewaeltigungstraining.eu),
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Schmerzbehandlung,
Synalgie,
T
Therapie bei Gesichtschmerz,
Therapie bei
Nackenschmerz,
Therapie bei Kopfschmerz,
Therapie bei einem
Handgelenkschmerz,
Therapeutische
Lokalanästhesie (http://www.therapeutische-lokalanaesthesie.de),
Therapie bei Krebsschmerz,
Therapie bei
Migräne,
Therapie bei Schmerz,
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Tumorpatienten, Tumorschmerzen (www.tumor-schmerzen.de),
U
Überlastungssyndrom,
V
Vorbeugung der
Migräne,
Verschleißrheuma,
Vulvodynia
W
Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie,
Wurzelblockaden,
Wurzelreizungen,
Z
zentraler Schmerz,
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